Allgemeine Geschäftsbedingungen Jura Gebäudeservice GmbH - Goldschmidtstr. 13 - 92318 Neumarkt Stand Januar 2010
§ 1 Allgemeines 1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des ? 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Verbrauchern gem. ? 13 BGB. 2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Abweichende Vereinbarungen in getätigten Angeboten und/oder Verträgen haben Vorrang.
§ 2 Art und Umfang der Leistung 1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. 2. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber auf ein vorliegendes Angebot telefonisch den Auftrag erteilt und eine mündliche, telefonische, oder schriftliche Auftragsbestätigung mit Beginn der Arbeiten erhalten hat. 3. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung 1. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich - spätestens bei Ingebrauchnahme - schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. 2. Bei einmaligen Leistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme - ggf. auch abschnittsweise - spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
3. Alle Preise sind auf der Basis des Gesamtvolumens kalkuliert und berücksichtigen eine einmalige Ausführung der Leistungen. Sofern nicht ausdrücklich anders angeboten, kalkulieren wir die Ausführung in einem fortlaufenden Arbeitsgang, an ggf. mehreren vollen auf einander folgenden Arbeitstagen. Bei Teilleistungen kommen ggf. Anfahrtskosten hinzu, Verzögerungen durch andere Handwerker, Wiederholung einzelner Arbeitsgänge und vergebliche Anfahrten werden wie Regiestunden verrechnet. 4. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. 5. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände, insbesondere auch Reinigungs- und Pflegeanweisungen, nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Soweit ESG-GLas gereinigt werden soll, hat der Auftraggeber gesondert darauf hin zu weisen, ansonsten gilt hierfür ein allgemeiner Haftungsausschluss. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichen-den Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft. 6. Wenn ein festgestellter Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu. 7. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen. 8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
§ 4 Rücknahme von Leihgeräten 1. Tritt der Auftragnehmer als Vermieter von Leihgeräten, Maschinen oder Absperrgittern auf so gilt der Leihgegenstand als ordnungsgemäß zurückgenommen wenn der Vermieter nicht unverzüglich - spätestens bei Wiederingebrauchnahme - Einwendungen erhebt.
§ 5 Aufmaß 1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln. 2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt. 3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§ 6 Preise 1. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. 2. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. 3. Die Winterdienstpauschalen erhöhen sich, zum Ausgleich der laufenden Preissteigerungen, je Saison um 2,4% ohne dass es konkreter Erläuterungen bedarf.
4. Regiestunden / Abrufarbeiten / Wartezeiten / Rüst- und Wegezeiten. Sind keine gesonderten Beträge oder Pauschalpreise vereinbart berechnen wir für:
a) Unterhaltsreinigung Tariflohn zzgl. 120 % b) Facharbeiter/Helfer Tariflohn zzgl. 140 % c) Material- und Reinigungsmitteleinsatz nach tatsächlichem Verbrauch d) Fahrtkosten wie Arbeitszeit + 0,60 ? je km 5. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 7 Vertragszeiten/Kündigungsfristen 1. Soweit im Angebot Leistungen nicht ausdrücklich als einmalige Leistungen angeboten und keine anderen Kündigungsfristen schriftlich vereinbart sind, können von Auftraggeber und Auftragnehmer ordentlich gekündigt werden: - Unterhaltsreinigungsaufträge mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalenderjahres, - Winterdienstaufträge mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, - Glasreinigungsaufträge mit einer Frist von 6 Wochen vor dem nächsten Ausführungstermin.
§ 8 Mitwirkungspflicht 1. Der Auftraggeber gewährleistet den für die Auftragserfüllung notwendigen, unbehinderten Zugang zu seinen Geschäftsräumen. Dies gilt entsprechend für Außenflächen. Vergebliche Anfahrten oder Wartezeiten werden zum Regiestundensatz berechnet.
§ 9 Sicherheitseinbehalt 1. Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§ 10 Haftung 1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. 2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Zahlungsbedingungen 1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig. 2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß ? 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 12 Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
§ 13 Datenspeicherung Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (? 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§ 14 Teilunwirksamkeit Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
www.jura-gebaeudeservice.de
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